1. Die Beschwerdeführerin reichte am 18. August 2021 bei der Gemeinde Münchenwiler ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf der Parzelle Münchenwiler Grundbuchblatt Nr. L.________ ein. Die Parzelle liegt gemäss dem Zonenplan der Einwohnergemeinde Münchenwiler in der Gewerbezone (G).1 Die Gemeinde Münchenwiler leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur Behandlung weiter. Die Beschwerdeführerin beabsichtigt, auf der Rückseite eines Gewerbegebäudes einen 20 m hohen Antennenmast zu errichten.