1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als die Kosten der Verfügung der Gemeinde Forst-Längenbühl vom 12. Dezember 2022 (Ziff. 4.4) auf CHF 1297.00 reduziert werden. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Forst-Längenbühl vom 12. Dezember 2022 bestätigt. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung