Weiterer Aufwand erscheint vorliegend aufgrund der klaren Ausgangslage und der bescheidenen Baute nicht gerechtfertigt. Bezüglich dem Betrag von CHF 770.00 für den Antrag an die Baubewilligungsbehörde gilt zudem, dass eine solche nur geschuldet ist, wenn die Gemeinde nicht selber die Bewilligung erteilen kann und deshalb an das zuständige Regierungsstatthalteramt einen Antrag stellt.