Beim vorliegenden Pförtnerhäuschen, welches nicht unterkellert ist und über keine Anschlüsse verfügt, handelt es sich grundsätzlich um ein einfaches Bauvorhaben. Für diese Prüfungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und die Aufforderungen zur Mängelbehebung erscheint dafür mit Blick auf das Äquivalenzprinzip ein Zeitaufwand von zwei Stunden als angemessen. Es können dafür also CHF 140.00 in Rechnung gestellt werden. Die Gemeinde hat vorliegend mit den Mängelschreiben bereits eine erste materielle Prüfung vorgenommen und sich zur Bewilligungsfähigkeit geäussert, auch wenn sie die Fristansetzung nur auf die Verbesserung der formellen Mängel ausrichtete. Dafür kann sie gemäss Art.