Baueingabe, gilt das Gesuch als zurückgezogen.27 Die Kontrolle auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit kann laut Art. 26 Abs. 1 GbR mit der Aufwandgebühr I, also gemäss Gebührentarif CHF 70.00 pro Stunde, verrechnet werden. Im vorliegenden Fall musste die Bauherrschaft zweimal zur Behebung von Mängeln aufgefordert werden, wofür ebenfalls eine Aufwandgebühr I in Rechnung gestellt werden kann. Nach der Mängelbehebung musste diese Kontrolle jeweils erneut durchgeführt werden. Beim vorliegenden Pförtnerhäuschen, welches nicht unterkellert ist und über keine Anschlüsse verfügt, handelt es sich grundsätzlich um ein einfaches Bauvorhaben.