e) Die Gemeinde verfügte im Dispositiv den Rückbau des Pförtnerhauses innert 60 Tagen nach Rechtskraft der Verfügung. Im Verlaufe des vorinstanzlichen Verfahrens hat sich die Frage gestellt, ob das Häuschen baubewilligungsfrei wäre, wenn dessen Höhe auf 2.50 m reduziert würde. Eine vorbehaltlos angeordnete Entfernung einer Baute kann sich unter Umständen als unverhältnismässig erweisen, solange nicht klar ist, ob die Bauherrschaft ein Gesuch um Bewilligung eines reduzierten Projekts einreichen und – gegebenenfalls – ob ein solches bewilligt werden kann.19