Es ist nicht klar, was die Gemeinde den Beschwerdeführenden in Bezug auf eine Bewilligung im Einzelnen in Aussicht gestellt hat. Belege dazu fehlen. Selbst wenn die Beschwerdeführenden aufgrund von Gesprächen mit der Gemeinde bzw. einer Voranfrage auf die Erteilung der Baubewilligung hoffen durften, wäre eine solche Auskunft für das nachfolgende Baubewilligungsverfahren nicht verbindlich und würde keine Vertrauensposition schaffen.11 Im Übrigen behaupten die Beschwerdeführenden selbst nicht, sie hätten eine vorbehaltlose Zusicherung erhalten. Vielmehr wäre auch nach ihrer Sachverhaltsdarstellung aufgrund der Höhe eine Ausnahmebewilligung nötig gewesen.