16. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag ohne Bekanntmachung gemäss Art. 24 Abs. 2 BewD, verfügte unter Androhung der Ersatzvornahme den Rückbau des Pförtnerhauses innert 60 Tagen und auferlegte der Beschwerdeführerin 1 die Kosten von CHF 3462.00. 17. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 11. Januar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie verlangen sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und der Auferlegung der Kosten.