Die Gemeinde verfügte daraufhin, das Pförtnerhäuschen müsse bis am 30. April 2022 zurückgebaut werden, was die Bauherrschaft mittels Fotos zu beweisen habe. Danach werde das Baugesuch abgeschrieben, unter Auferlegung der Kosten von CHF 3462.00 an die Bauherrschaft. 15. Gemäss Aktennotiz der Gemeinde verlangte die Bauherrschaft mit Schreiben vom 8. Mai 2022 einen zweiten Augenschein vor Ort mit unabhängigen Vertretern des Kantons und der Gemeindebehörde. Demgemäss orientierte das AGR am Augenschein vom 15. September 2022 die Bauherrschaft, dass es in der Landwirtschaftszone keine baubewilligungsfreien Bauten gebe. Aus diesem Grund müsse das Pförtnerhäuschen zurückgebaut werden.