14. Gemäss der Verfügung «Bestätigung Rückbau» vom 9. März 2022 hält die Gemeinde fest, mit Mail vom 4. Januar 2022 habe der beauftragte Architekt mitgeteilt, dass das Pförtnerhäuschen in der Höhe massiv zurückgenommen werde, um die Maximalmasse nicht mehr zu übersteigen. Das Dach werde flacher, über dem Fenstersturz werde die Konstruktion entfernt und herabgesetzt. So könne das Pförtnerhäuschen bewilligungsfrei stehen bleiben. Dies werde in nächster Zeit durch die Bauherrschaft veranlasst. Die Gemeinde verfügte daraufhin, das Pförtnerhäuschen müsse bis am 30. April 2022 zurückgebaut werden, was die Bauherrschaft mittels Fotos zu beweisen habe.