4. Mit einem zweiten Mängelschreiben vom 25. November 2019 verlangte die Gemeinde Nachbesserung bei den formellen Mängeln bis 27. Dezember 2019 und teilte der Beschwerdeführerin 1 mit: «Wir empfehlen Ihnen, das Gebäude auf eine maximale Grundfläche von 10 m2 und Höhe von 2.50 anzupassen, da es sonst voraussichtlich nicht bewilligungsfähig sein wird. Wird das Bauvorhaben auf 2.50 m reduziert, kann die Baute als bewilligungsfrei betrachtet werden und es benötigt kein Verfahren mehr.»