Bauvorhaben keine reellen Chancen bewilligt zu werden. Es sind nur zweiseitig offene Holzunterstände erlaubt.» 3. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2019 verbesserte die Beschwerdeführerin 1 das Baugesuch teilweise, wies insbesondere darauf hin, dass es sich nicht um einen Neubau handle, und stellte Rückfragen zur Mitteilung, dass keine reelle Chance für eine Bewilligung bestehe.