Am 22. August 2019 stellte die Beschwerdeführerin 1 ein Baugesuch und ersuchte um die Bewilligung des Abbruchs der zwei bestehenden Gartenhäuser und den «Neubau Gartenhaus für die Lagerung von Cheminéeholz» mit einer Länge von 3.3 m, einer Breite von 2.26 m und einer Höhe von 3.88 m. Am 29. August 2019 setzte sie das Bauvorhaben um und stellte das Pförtnerhäuschen im Garten auf.1