1. Die Beschwerdeführerin 1 ist Eigentümerin einer Liegenschaft in der Landwirtschaftszone. Sie bewohnt diese mit ihrem Ehemann, dem Beschwerdeführer 2. Die Beschwerdeführenden sahen gemäss ihren Angaben Anfang August 2019 ein Inserat zur Übernahme eines Pförtnerhäuschens der ehemaligen Papierfabrik Deisswil bis 28. August 2019 und nahmen diesbezüglich Kontakt mit der Gemeinde auf. Am 22. August 2019 stellte die Beschwerdeführerin 1 ein Baugesuch und ersuchte um die Bewilligung des Abbruchs der zwei bestehenden Gartenhäuser und den «Neubau Gartenhaus für die Lagerung von Cheminéeholz» mit einer Länge von 3.3 m, einer Breite von 2.26 m und einer Höhe von 3.88 m.