Darin werden die Beschwerdeführenden aufgefordert, innert drei Monaten ab Rechtskraft vorliegenden Beschwerdeentscheids die Absturzsicherung auf dem Dach der Garage zu entfernen sowie die Fenstertüre in geeigneter Weise zu sichern, indem diese verschraubt oder anderweitig in vorgängiger Absprache mit der Gemeinde gesichert wird. Alternativ steht den Beschwerdeführenden die Möglichkeit offen, die Fenstertüre auf den baubewilligten Zustand gemäss Baubewilligung vom 22. Mai 2014 zurückzubauen. Für den Fall