b) Zufolge des Versäumnisses der Gemeinde, die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands korrekt im Dispositiv des Entscheids vom 20. Februar 2023 anzuordnen, eröffnete das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten die Instruktionsverfügung vom 2. Juni 2023 und die vorgesehenen Wiederherstellungsmassnahmen. Darin werden die Beschwerdeführenden aufgefordert, innert drei Monaten ab Rechtskraft vorliegenden Beschwerdeentscheids die Absturzsicherung auf dem Dach der Garage zu entfernen sowie die Fenstertüre in geeigneter Weise zu sichern, indem diese verschraubt oder anderweitig in vorgängiger Absprache mit der Gemeinde gesichert wird.