1.) Die Beschwerdeführenden werden aufgefordert, innert drei Monaten ab Rechtskraft vorliegenden Beschwerdeentscheids folgende Wiederherstellungsmassnahmen auf der Parzelle Hilterfingen Gbbl. Nr. F.________ vorzunehmen: a. Die Fenstertüre in der Ostfassade im Dachgeschoss ist so zu verschrauben, dass sie nicht geöffnet werden kann.