Dispositiv in Ziff. 5.1.2 unter dem Titel «Auflagen» Referenz auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, in dem sie Folgendes verfügte: «1. Mit dem Formular Selbstdeklaration Baukontrolle SB1 (Phase A) sind die für die Baustelle verantwortliche Person, das Erfüllen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Bauabschlags und das Vorliegen der Voraussetzungen für den Beginn der Wiederherstellung zu melden. 2. Spätestens 20 Tage nach Beendigung des Rückbaus und Sicherung der Fenstertüre ist das Formular Selbstdeklaration Baukontrolle SB2 (Phase B) der Bauverwaltung Hilterfingen einzureichen. […]»