So hat die Gemeinde in Ziffer 3.4 der Begründung der unter dem Titel «Schlussfolgerungen» festgehalten, «[d]as Geländer [müsse] entfernt werden und die Fenstertüre verschraubt, mit einem Geländer versehen (Franz. Balkon) oder anderweitig genügend gesichert werden, so dass keine Personen auf das Dach gelangen können.» In den Erwägungen wird also die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands explizit erwähnt und konkretisiert. Zudem nimmt die Gemeinde im 8/14 BVD 110/2023/47