Ohnehin ist auch diesen Plänen keine Fenstertüre zu entnehmen. Erst im Rahmen des nachträglichen Baugesuchs zur Absturzsicherung wurde eine solche offensichtlich von Hand auf diese nicht bewilligten Pläne eingetragen. Ebenfalls nicht zu hören sind die Beschwerdeführenden mit dem Vorbringen, die Fenstertüre gelte gestützt auf eine vorbehaltlose Bauabnahme von Seiten der Bauverwaltung anlässlich der Übergabe des Hauses als bewilligt. Auch eine vorbehaltlose Bauabnahme ersetzt weder eine fehlende Baubewilligung noch legalisiert sie Baumängel.20