Bei Überschreitung der baupolizeilichen Massen einer An- und Kleinbaute verliert diese ihren Status als solche und demnach die damit einhergehenden Abstandsprivilegien.17 Wie es sich in einem solchen Fall mit der darunterliegenden (unbewohnten) Garage verhält, ist vorliegend jedoch nicht zu entscheiden. 4. Fenstertüre in der Ostfassade des Wohnhauses a) Die Beschwerdeführenden machen in ihrer Beschwerde sinngemäss geltend, die Fenstertüre in der Ostfassade des Wohnhauses sei bewilligt worden.