Mit anderen Worten müssen die baulichen Gegebenheiten mit den Nutzungsmöglichkeiten kongruent sein. Die bereits erstellte Fenstertüre in der Ostfassade des Gebäudes führt direkt auf das Garagendach. Zusammen mit der nun ebenfalls bereits erstellten Absturzsicherung ermöglicht dies die Nutzung 7 Ruth Herzog, a.a.O., Art. 108 N. 21 und 39. 8 Vgl. hierzu jedoch Erwägung 3f. 9 Vgl. BDE 120/2018/25 vom 6. August 2018, E. 3. 10 Vgl. BVD 110/2020/108 vom 3. Dezember 2020, E. 2d und BGer 1C_464/2016 vom 7. Juni 2017, E. 3.4 mit weiteren Hinweisen.