Aufhebung des Bauentscheids mit Rückweisung an die Vorinstanz wäre somit reiner Selbstzweck und einzig zu einer unnötigen Verfahrensverlängerung führen würde. Die Voraussetzungen zur Heilung der Gehörsverletzung sind daher erfüllt. Sie ist allerdings bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.7 3. Absturzsicherung und Nutzung(-smöglichkeit) des Garagendachs als Terrasse