Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten weiter mit, es erwäge bei einer allfälligen Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des Bauabschlags die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands von Amtes wegen anzuordnen, indem die Absturzsicherung zurückzubauen und die Fenstertüre in geeigneter Weise zu sichern sei. Das Rechtsamt gewährte den Verfahrensbeteiligten hierzu das rechtliche Gehör. Mit Eingabe vom 21. Juni 2023 zeigte sich die Gemeinde mit der genannten Formulierung der allfälligen Wiederherstellungsmassnahmen einverstanden.