3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Stellungnahme vom 29. April 2023 beantragt die Gemeinde, es sei auf die Beschwerde «nicht einzutreten», wobei der Begründung dieses Schreibens zu entnehmen ist, dass die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde meint.