Der Entscheid trägt den Titel «Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung». In der Begründung des Entscheids wird die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ebenfalls erwähnt. Im Dispositiv des Entscheids wird jedoch keine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet, wobei unter dem Titel «Auflage» aber Bezug auf Wiederherstellungsmassnahmen genommen wird. 2. Dagegen erhoben die Beschwerdeführende am 20. März 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Bauabschlags und die Erteilung der Baubewilligung für die erstellte Absturzsicherung.