1. Die Beschwerdeführenden reichten am 26. September 2022 bei der Gemeinde Hilterfingen ein nachträgliches Baugesuch für eine bereits erstellte Absturzsicherung auf dem Garagendach auf der Parzelle Hilterfingen Grundbuchblatt Nr. F.________ (Bauparzelle) in der Wohnzone E1 ein. Auf Hinweis der Gemeinde, dass für die Absturzsicherung eine Ausnahme für das Überschreiten der Gebäudehöhe nötig sei, reichten die Beschwerdeführenden am 8. November 2022 ein entsprechendes Gesuch ein. Mit Entscheid vom 20. Februar 2023 erteilte die Gemeinde Hilterfingen dem Vorhaben den Bauabschlag. Der Entscheid trägt den Titel «Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung».