Mit diesen Auflagen wird sichergestellt, dass bei deren Berücksichtigung davon ausgegangen werden kann, dass nicht mit Schäden zu rechnen ist. Das AWA hat sich ausführlich zur vorgesehenen Vorgehensweise während der Bauphase und auch zur Situation nach Fertigstellung der Baute geäussert und stimmt den Vorgaben der B.________ AG zu. Sollte es bei der Ausführung trotzdem zu Schäden auf Nachbargrundstücken kommen, handelt es sich dabei um zivilrechtliche Fragen, welche auf dem zivilrechtlichen Rechtsweg durchgesetzt werden müssen. Die Rüge der Beschwerdeführerin erweist sich als unbegründet. 5. Zusammenfassung, Kosten