__ AG sei somit bestens mit der Situation betraut und habe in ihrem Bericht zur Baugrunduntersuchung bezüglich des vorliegenden Bauprojekts vom 6. Juli 2021 auch darauf hingewiesen. Das Fachbüro sei für die Ausarbeitung in hydrogeologischer Hinsicht verantwortlich, so dass keine negativen Auswirkungen auf Nachbarparzellen zu befürchten seien. Entsprechend würden die beiden im Endzustand vorgesehenen Ersatzmassnahmen vorgeschrieben, welche eine vollständige Kompensation der Durchflusskapazität des Grundwassers zur Folge hätten. Die stärkste Abriegelung des Grundwassers finde im Bauzustand infolge der temporären Spundwände statt.