8/12 BVD 110/2023/46 4. Nachteilige Auswirkungen auf Nachbarparzelle a) Die Beschwerdeführerin befürchtet die Überflutung ihrer eigenen Parzelle und damit die Beschädigung von Gebäude und Anlage. Zudem bestehe die Befürchtung, dass durch das Bauvorhaben aufgestautes Grundwasser die Rückgabe des durch die Beschwerdeführerin zu Heizzwecken genutzten Grundwassers auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. J.________ stark stören oder gar verunmöglichen könnte.