Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrem Baugesuch die Erstellung eines Gewerbekomplexes, welcher im Erdgeschoss und Zwischengeschoss einen Showroom beinhaltet. Im 1. Untergeschoss beantragt die Beschwerdegegnerin zudem die Erstellung von Parkflächen als Lager. Nach Angaben der Beschwerdegegnerin soll das A.________ einen Teil der Fläche mieten. Die Beschwerdegegnerin ist nicht verpflichtet, die schlussendliche Nutzung bereits im Zeitpunkt des Baugesuches zu belegen. Bei zukünftigen Mieterausbauten oder Nutzungsänderungen sind jeweils zusätzliche Bewilligungen einzuholen.