Zudem bringt das AWA in seiner Stellungnahme vom 19. April 2023 vor, in vergleichbaren hydrogeologischen Situationen seien in den letzten Jahren Baugesuche mit einem Untergeschoss in Gemeinden mit geringem Flurabstand von Seiten AWA bewilligt worden. Die vorgesehenen Pfähle seien zudem auch weniger invasiv als eine andere Auftriebssicherung wie eine dickere Bodenplatte. Für die BVD besteht kein Anlass, von dieser fachlichen Einschätzung abzuweichen.