h) Das vorliegend zu beurteilende Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich Au. Der Gewässerschutzbereich Au wird durch die Gewässerschutzgesetzgebung geschützt, indem die flächendeckende Sorgfaltspflicht zur Vermeidung nachteiliger Einwirkungen auf die Gewässer, das Verunreinigungsverbot und die Bestimmungen zur quantitativen Erhaltung der Grundwasservorkommen. Wie das AWA zutreffend ausführt, ist in der Umgebung keine Grundwasserschutzzone vorhanden.