Spätestens 3 Monate nach Abschluss der temporären Grundwasserabsenkung / Spezialtiefbauarbeiten ist der Gemeinde sowie dem AWA (Fachbereich Grundwasser und Altlasten) ein Schlussbericht einzureichen. Dieser muss enthalten: - Aufzeichnung der abgepumpten Grundwassermenge, - Resultate der Grundwasserspiegelmessungen, - Resultate der protokollierten pH-Wert-Messungen, Vollzugsmeldung über den korrekten Rückbau sämtlicher Bauwerke und Fassungsanlagen, die für die temporäre Grundwasserabsenkung erstellt wurden,