Die Funktionalität der Grundwasser-Umströmungsmassnahmen (Kompensationsmassnahmen) ist mit adäquaten Mitteln langfristig sicherzustellen (z.B. mittels Geotextilien). o Spätestens 3 Monate nach Abschluss der temporären Grundwasserabsenkung / Spezialtiefbauarbeiten ist der Gemeinde sowie dem AWA (Fachbereich Grundwasser und Altlasten) ein Schlussbericht einzureichen.