o Allfällige konzessionierte und/oder private Wasserfassungen, die sich im Einflussbereich der geplanten Grundwasserabsenkung befinden, sind in die hydrogeologischen Überwachungsarbeiten einzubeziehen. o Nach Abschluss der Wasserhaltungsmassnahmen müssen sämtliche Spundwände rückgezogen werden. o Die Funktionalität der Grundwasser-Umströmungsmassnahmen (Kompensationsmassnahmen) ist mit adäquaten Mitteln langfristig sicherzustellen (z.B. mittels Geotextilien).