o Im Zusammenhang mit einer temporären Grundwasserabsenkung sind die Grundwasserstände innerhalb und ausserhalb der Baugrube in Grundwassermessstellen vor, während und nach Abschluss der Bauarbeiten zu überwachen, d.h. in geeigneten zeitlichen Abständen einzumessen und in m.ü.M. zu protokollieren. Die Grundwassermessstellen ausserhalb der Baugrube sind über das gesamte Bauareal zu verteilen. o Allfällige konzessionierte und/oder private Wasserfassungen, die sich im Einflussbereich der geplanten Grundwasserabsenkung befinden, sind in die hydrogeologischen Überwachungsarbeiten einzubeziehen.