5. Das AWA hat in seinem Amtsbericht AWA Nr. 263289 vom 27. April 2022 die Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Durchflusskapazität durch Überwachung und geeignete Vorkehrungen während der Bauausführung verlangt, namentlich: o Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen müssen von einer hydrogeologisch kompetenten Fachperson begleitet, überwacht und dokumentiert werden. o