Eine Verweigerung des 2. Untergeschosses würde damit im nördlichen Baubereich faktisch zu einem Verbot eines Untergeschosses führen. In vergleichbaren hydrogeologischen Situationen sind in den letzten Jahren Baugesuche mit einem Untergeschoss in Gemeinden mit geringem Flurabstand von Seiten AWA bewilligt worden, was im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen ist. 3. Die projektierten Pfähle tauchen unter den mittleren Grundwasserspiegel ein. Sie sind infolge des terrainnahen maximalen Grundwasserspiegels als Zugpfähle gegen Auftrieb konzipiert.