«1. Im weiten Umkreis zum Bauvorhaben sind keine Grundwasserschutzzonen/Trinkwasserfassungen vorhanden. Im dicht überbauten Gebiet lassen sich auch künftig keine neuen Trinkwasserfassungen realisieren. 2. Infolge des von Süd nach Nord abfallenden bestehenden Terrainverlaufes binden im Süden knapp zwei Geschosse (1. und 2. Untergeschoss) unter Terrain ein, wohingegen im Norden nur ein Geschoss (2. Untergeschoss) unter Terrain liegt. Eine Verweigerung des 2. Untergeschosses würde damit im nördlichen Baubereich faktisch zu einem Verbot eines Untergeschosses führen.