massnahmen (Sickerteppich, gut durchlässige Hinterfüllung) eine vollständige Kompensation der Durchflusskapazität stattfindet. Daher hat das AWA in Anwendung von Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV die Ausnahmebewilligung für das Vorhaben im Gewässerschutzbereich Au in seinem Amtsbericht AWA Nr. 263289 vom 27. April 2022 erteilt.» Weiter bringt das AWA in seiner Stellungnahme vom 19. April 2023 vor, es läge kein Tatbestand vor, welcher der Erteilung der Ausnahmebewilligung entgegenstehen würde. Folgende Punkte hat das AWA dabei in Erwägung gezogen: