1.6 Der Bericht «Beeinflussung der Grundwasserdurchflusskapazität (10%-Regel)» vom 22.02.2022 der Firma B.________ AG, Bern, zeigt auf, dass mit den geplanten Massnahmen zur Erhaltung der natürlichen Strömungsverhältnisse (Kompensationsmassnahmen: 0.3 m mächtiger Sickerteppich unterhalb Bodenplatte, Rundkies als Hinterfüllmaterial Gebäude) die natürliche Durchflusskapazität des Grundwassers um weniger als 10 Prozent vermindert wird. Gestützt auf die eingereichten Projektunterlagen kann die erforderliche Ausnahmebewilligung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auflagen erteilt werden.