Auch in dieser Berechnung kommt die B.________ AG zum Schluss, dass die Beeinträchtigung der Durchflusskapazität mit Ersatzmassnahmen auf weniger als 10 % reduziert wird. Als Ersatzmassnahmen werden ein Sickerteppich mit einer Mächtigkeit von 0.30 m und Verwendung von Rundkies für die Gebäudehinterfüllung bis mindestens auf Höhe des maximalen Grundwasserspiegels vorgesehen. 5 Vgl. BGer 1C_460/2020 vom 30. März 2021, E. 4.2.2 6 Vgl. BGer 1C_460/2020 vom 30. März 2021, E. 4.2.3 4/12 BVD 110/2023/46