b) Im Baubewilligungsverfahren vor der Vorinstanz reichte die Beschwerdegegnerin den Bericht zu den Baugrunduntersuchungen der B.________ AG vom 6. Juli 2021 ein, im Rahmen welcher drei Sondierungbohrungen und drei Kurzpumpversuche durchgeführt wurden. Die B.________ AG empfiehlt im Bericht als Ersatzmassnahme einen Sickerteppich mit einer Mächtigkeit von 0.20 m. Mit diesem werde die Beeinträchtigung der Durchflusskapazität auf weniger als 10 % reduziert. Weiter empfiehlt sie als zusätzliche Massnahme die Verwendung von Rundkies für die Gebäudehinterfüllung, um einen Aufstau im Zustrom zu verhindern.