Die Bauparzelle liegt im Gewässerschutzbereich Au. Das 2. Untergeschoss, Teile des 1. Untergeschosses sowie weitere Bauteile liegen unter dem mittleren Grundwasserspiegel. Mit Gesamtbauentscheid vom 22. Februar 2023 erteilte die Vorinstanz die Baubewilligung und die Gewässerschutzbewilligung und erklärte den Amtsbericht des AWA vom 27. April 2022, gemäss dem die für das Bauen im Grundwasser erforderliche Ausnahme erteilt werden könne, zum Bestandteil des Gesamtentscheides. Umstritten ist, ob die Erstellung einer Baute unter dem mittleren Grundwasserspiegel zu Recht bewilligt wurde. 3. Bauten im Grundwasser