3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mit- telland und das AWA nahmen mit Stellungnahmen vom 17. April 2023 resp. 19. April 2023 zur Beschwerde Stellung ohne einen Antrag zu stellen. Die Einwohnergemeinde Köniz beantragt mit Vernehmlassung vom 24. April 2023 die Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 27. April 2023 die Abweisung der Beschwerde.