1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. März 2020 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für den Neubau eines Gewerbekomplexes mit Lager, Verkauf, Ausstellungsflächen, Werkstatt, Büros, Bistro und Restaurant sowie einen Antrag auf eine Betriebsbewilligung A nach Gastgewerbegesetz auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone 2 (A2) und im Gewässerschutzbereich Au. Zusammen mit dem Baugesuch reichte die Beschwerdegegnerin ein Ausnahmegesuch für Bauten im Grundwasser ein. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache.