g) Nach dem Gesagten hält der Bauabschlag der Rechtskontrolle nicht stand. Die Beschwerde erweist sich als begründet und ist, soweit darauf eingetreten werden kann, gutzuheissen. Der Bauabschlag ist aufzuheben und es wird die Baubewilligung für die fünf strittigen PVT-Module erteilt. Das Dispositiv in Ziffer 5 des angefochtenen Entscheids vom 20. Februar 2023 wird entsprechend angepasst. 6. Kosten