f) Im Übrigen sind keine weiteren überwiegenden öffentlichen Interessen ersichtlich, die der Montage der fünf PVT-Module entgegenstehen würden. Inwiefern die schräg montierten PVT-Ele- mente den gesundheitspolizeilichen Vorschriften gemäss Art. 63 ff BauV widersprechen, ist nicht 32 Vgl. Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» des Regierungsrats des