Daran ändert auch der Umstand nichts, dass nach der Einschätzung des AUE der Energieertrag der zusätzlichen PVT-Module im Vergleich zu den bereits bestehenden Anlageteilen eher gering ist. Zu berücksichtigen ist ferner, dass nach den Feststellungen am Augenschein dem Schutzinteresse an der Ästhetik unter Würdigung der gesamten Umstände höchstens ein mittleres Gewicht beizumessen ist. Augenfällig sind hier vor allem die bereits montierten und bewilligten Solarmodule an der Balkonbrüstung des Obergeschosses.